Arbeitsvermittlung
Sie suchen eine passende Ausbildungs- oder Arbeitsstelle und haben Fragen zu individuellen Unterstützungsangeboten?
Hier finden Sie Informationen, welcher Bereich der Arbeitsvermittlung Sie bei Ihren Fragen und Ihrer Suche nach einer für Sie passenden Ausbildungs- oder Arbeitsstelle unterstützt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Sie sind unter 25 Jahre alt? Hier steht ein vielfältiges Angebot unterstützender Arbeitsmarktleistungen zur Verfügung, welches speziell auf die Belange der jungen Menschen ausgerichtet ist und sie individuell bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche unterstützt. Ihre Vermittlungsfachkraft entwickelt gemeinsam mit Ihnen einen Weg, um den richtigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz für Sie zu finden.
Erziehende stehen vor besonderen Herausforderungen, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Hier hilft Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) bei Fragen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs, zur Kinderbetreuung, zu Arbeitszeiten, rund um die Bewerbung und zu Fördermöglichkeiten. Mit einer frühzeitigen Beratung erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt!

Unsere BCA Frau Altmayer
Die Änderungen des Bürgergeld-Gesetzes sehen ab dem 01.07.2023 für jedes Jobcenter die Möglichkeit eines sog. Schlichtungsverfahrens vor. Über die unten angefügte Schaltfläche können Sie mit einer E-Mail ein Schlichtungsverfahren eröffnen. Bitte begründen Sie Ihr Gesuch auf Schlichtung entsprechend und beachten Sie zum Verfahren folgende Hinweise:
- Gegenstand des Schlichtungsverfahrens nach § 15a SGB II können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans sein. Das Schlichtungsverfahren umfasst bspw. keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.
- Das Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen Person durchgeführt.
- Im Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden. Diesen Lösungsvorschlag hat das Jobcenter zu berücksichtigen.
- Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens nach vier Wochen.
- Jobcenter-Bad-Kreuznach.Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de
- 0671 – 850 318 (gebührenfrei)
Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr - jobcenter-Bad-Kreuznach@
jobcenter-ge.de